The private digital swiss franc is sold to people living in Switzerland only and will be used only at the 1.Innovationfilmfestival. That is why the terms and conditions are in german only:

AGB für die Nutzung von privaten digitalen Schweizer Franken

 

1.           Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich für Rechtsgeschäfte zwischen der Scenic Swisscoast GmbH, 3012 Bern (CH-ID:  CH03540319700) und dem Kunden im Rahmen des Verkaufs und der Annahme von privaten digitalen Schweizer Franken. Diese Dienstleitungen der Scenic Swisscoast GmbH basieren ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2.           Definition:

Bei der Scenic Swisscoast GmbH handelt es sich um ein privates Schweizer Unternehmen. Sie verkauft die privaten digitalen Schweizer Franken als Kryptowährung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Scenic Swisscoast GmbH ist keine Behörde und handelt weder als Behörde noch in einem amtlichen Auftrag. Scenic Swisscoast GmbH ist auch keine Bank.

Die privaten digitalen Schweizer Franken sind ein privates digitales Zahlungsmittel in Schweizer Franken, das von der Scenic Swisscoast GmbH auf einer Blockchain geschaffen und verkauft wird. Solche privaten Zahlungsmittel werden auch als «digitales Geld», «virtuelles Geld» oder «Kryptowährungen» bezeichnet.

Bei den privaten digitalen Schweizer Franken handelt es sich weder um staatliches Geld noch um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist ein privates digitales Zahlungsmittel. Für die privaten digitalen Schweizer Franken besteht in der Schweiz keine Pflicht zur Annahme als Zahlungsmittel. Sie können nur bei der Scenic Swisscoast GmbH für den Kauf von Tickets für das 1. International Innovation Film Festival in Bern, das vom 14.-18. Februar 2019 stattfinden wird, sowie für Dienstleistungen der Scenic Swisscoast GmbH zur Zahlung verwendet werden.

Bei den privaten digitalen Schweizer Franken handelt es sich nicht um sog. «elektronisches Geld» im engeren Sinne. Der Käufer der privaten digitalen Schweizer Franken hat keine Forderung gegen die Scenic Swisscoast GmbH und kann diese bei der Scenic Swisscoast GmbH nicht gegen gesetzliche Zahlungsmittel umtauschen.

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether werden üblicherweise in einer eigenen Währung ausgegeben. Die privaten digitalen Schweizer Franken werden in Schweizer Franken als Währung ausgegeben. Damit entfällt das bei Kryptowährungen bestehende Wechselkursrisiko. Der Käufer der privaten digitalen Schweizer Franken kann diese beim Kauf von Tickets für das 1. International Innovation Film Festival in Bern oder bei der Bezahlung von Dienstleistungen der Scenic Swisscoast GmbH 1:1 in Schweizer Franken verwenden.

Die privaten digitalen Schweizer Franken sind ein eindeutiger, ERC-20 standardisierter Token auf der Ethereum-Blockchain mit der eindeutigen Ethereumcontract – nummer:

0xf412af62269a0b3b10ea727df81231cdc5bb6364#code

Alle Vertragsdetails können mit einem Blockchainexplorer wie zum Beispiel etherscan.io eingesehen werden:

https://etherscan.io/address/0xf412af62269a0b3b10ea727df81231cdc5bb6364#readContract

3.           Verkauf des Digitalen Schweizer Frankens:

Verkäufer:

Verkäufer der privaten digitalen Schweizer Franken ist die Scenic Swisscoast GmbH. Diese verkauft die privaten digitalen Schweizer Franken auf der Webseite www.innovationfilmfestival.ch.

 

Der Käufer:

  1. muss beim bei der Bestellung Name, Vorname, Adresse inklusive Wohnort sowie Email und Mobil-Telefonnummer angeben
  2. kann für 100, 500 oder 750 Franken private digitale Schweizer Franken kaufen
  3. kann für maximal 750 Franken private digitale Schweizer Franken kaufen
  4. muss über eine Ethereumadresse verfügen oder eine erstellen, um die privaten digitalen Schweizer Franken entgegenzunehmen
  5. verliert beim Verlust des private Keys zur Ethereumadresse oder bei Verlust des Wallets mit der Ethereumadresse seine privaten digitalen Schweizer Franken, sofern er kein Backup erstellt hat. Weder die Scenic Swisscoast GmbH noch sonst eine Institution ist technisch in der Lage, verlorengegangene private digitale Schweizer Franken oder private Keys widerherzustellen oder rückzuvergüten.
  6. muss sich der Risiken der Ethereumblockchaintechnologie bewusst sein: insbesondere muss sich der Kunde bewusst sein, dass die Scenic Swisscoast GmbH nicht für die Ethereumblockchain und/oder das Ethreumnetzwerk noch die Verfügbarkeit verantwortlich ist.
  7. muss sich bewusst sein, dass er nur mit den privaten digitalen Schweizer Franken bezahlen kann, wenn er auf das Internet zugreifen kann.
  8. muss sich der Risiken bewusst sein, die ein allfälliger Entwicklungsschub in der Quantenkryptografie zu bedeuten hätte.
  9. muss sich der grundsätzlichen Risiken der Blockchaintechnologie bewusst sein. Sowohl die Technologie selbst als auch der Umgang mit der Technologie können die Sicherheit der privaten digitalen Schweizer Franken beeinträchtigen.
  10. muss sich der Risiken, die Software und Webseiten Dritter bergen, bewusst sein. Insbesondere sind da Walletgeneratoren, mobile Apps und Betriebssysteme von mobilen Geräten und sonstiger Hardware zu erwähnen.
  11. muss sich unerwarteter Risiken bewusst sein. Die Ethereumtechnologie ist noch verhältnismässig jung und es können unerwartete Risiken auftreten.
  12. kann wählen, wie er die privaten digitalen Schweizer Franken bezahlen will. Möglich ist eine Zahlung auf das Postkonto der Scenic Swisscoast GmbH oder eine Zahlung via PayPal oder eine Bezahlung mit Ether.
  13. muss sich bewusst sein, dass es für den Transfer von privaten digitalen Schweizer Franken einen kleinen Betrag Ether braucht. Dieser Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, auf welche Scenic Swisscoast GmbH keinen Einfluss hat (z.B. Gaspreis, Geschwindigkeit der Transaktion, Traffic auf der Ethereumblockchain). Scenic Swisscoast GmbH wird bei jedem Verkauf von privaten digitalen Schweizer Franken dem Käufer zusätzlich und freiwillig 0.0001 Ether auf die vom Kunden genannte Ethereumadresse mitüberweisen. Dieser Betrag ermöglich dem Kunden (Stand: Ausgabe der AGB) mindestens eine Überweisung von privaten digitalen Schweizer Franken. Darüber hinaus trägt der Kunde die Kosten für weitere Überweisungen von privaten digitalen Schweizer Franken auf der Ethereumblockchain selber.
  14. muss sich bewusst sein, dass Überweisungen von privaten digitalen Schweizer Franken auf falsche Ethereumadressen nicht rückgängig gemacht werden können und somit verloren sind. Der Kunde muss insbesondere bei der Bezahlung via Bankeinzahlung oder PayPal sicherstellen, dass er der Scenic Swisscoast GmbH die richtige Ethereumadresse angibt.

 

Bei der Bezahlung auf das Postkonto oder via PayPal

stellt die Scenic Swisscoast GmbH innert 24h eine Rechnung per Mail zu, die innert 7 Tagen bezahlt sein muss. Die privaten digitalen Schweizer Franken werden innert 7 Tagen nach Eingang der Zahlung (Post/Paypal) auf die angegebene Ethereumadresse überwiesen.

 

Bei der Bezahlung mit Ether

–     berechnet die Scenic Swisscoast GmbH den Etherwechselkurs gemäss Angaben von Kraken (in ETH/EUR mit einem CHF/Euro-Wechselkurs gemäss http://www.finanzen.ch/devisen/eurokurs).

–     erstellt die Scenic Swisscoast GmbH eine Rechnung und einen Smartcontract für den Umtausch von Ether in private digitale Schweizer Franken.

–     auf dieser Rechnung ist die Ethereumadresse des Smartcontracts aufgeführt.

–   Der Smartcontract tauscht automatisch Ether in private digitale Schweizer Franken zum berechneten Wechselkurs um. Der Kunde muss den in Rechnung gestellten Betrag in Ether an die Ethereumadresse des Smartcontracts senden und erhält automatisch vom Smartcontract die privaten digitalen Schweizer Franken auf sein Ethereumwallet. Der Kunde muss den Betrag von einem Wallet aus senden, auf das er vollen Zugriff hat (zum Beispiel mittels private Key).

–    Auf Wunsch kann der Kunde bei der Bezahlung mit Ether die Alternative ohne Smartcontract wählen. Er
1) bezahlt den verrechneten Betrag in Ether auf die Ethereumadresse von Scenic Swisscoast GmbH,
2) gibt der Scenic Swisscoast GmbH seine eigene Ethereumadresse an, auf die er vollen Zugriff hat (zum Beispiel mittels private Key)
3) erhält von der Scenic Swisscoast GmbH innert 7 Tagen die ihm zustehenden Digitalen Schweizer Franken auf das angegeben Wallet.

Bei einer Bezahlung mit Ether ist die Bezahlung mittels Smartcontract unmittelbar.

 

Verkaufsbeschränkung

Der Verkauf ist auf 15’000 private digitale Schweizer Franken mit je zwei Nachkommastellen beschränkt. Die Scenic Swisscoast GmbH behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere private digitale Schweizer Franken zu verkaufen.

 

Die privaten digitalen Schweizer Franken werden ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verkauft.

 

4.           Verwendung der privaten digitalen Schweizer Franken / Akzeptanzstellen:

Die Scenic Swisscoast GmbH ist Mitveranstalterin des 1. International Innovation Film Festival in Bern das vom 14.-18. Februar stattfindet. Sie hat das Vorkaufsrecht auf alle Tickets der 9 Kinovorführungen im Rahmen des Filmfestivals.

Die privaten digitalen Schweizer Franken werden am Festival für den Kinoticketkauf als Zahlungsmittel zum Nennwert akzeptiert werden. Im Weiteren akzeptiert die Scenic Swisscoast GmbH die privaten digitalen Schweizer Franken als Zahlungsmittel für ihre eigenen Dienstleistungen.

Die Scenic Swisscoast GmbH behält sich vor, weitere Akzeptanzstellen für die privaten digitalen Schweizer Franken zu schaffen.

 

4.1           Keine Rückgabe der privaten digitalen Schweizer Franken

Die Rückgabe nicht gebrauchter privater digitaler Schweizer Franken an die Scenic Swisscoast GmbH ist ausgeschlossen.

 

5.           Preise:

Der Digitale Schweizer Franken wird zu folgenden Preisen verkauft:

vor dem 25. März 2018:            115 private digitale Schweizer Franken für 100 Schweizer Franken

vor dem 31. März 2018:            110 private digitale Schweizer Franken für 100 Schweizer Franken

vor dem 1. August 2018:           105 private digitale Schweizer Franken für 100 Schweizer Franken

nach dem 1. August 2018: 100 private digitale Schweizer Franken für 100 Schweizer Franken

 

6.           Verantwortung der Scenic Swisscoast GmbH:

Die Scenic Swisscoast GmbH hat die privaten digitalen Schweizer Franken nach gängigem Standard entwickelt und auf der Ethereum Blockchain veröffentlicht.

Die Scenic Swisscoast GmbH ist weder verantwortlich noch zuständig für die Verfügbarkeit des Internetzugriffs, des Zustandes des Ethereumnetzwerks oder die Sicherheit des ERC-20 Standards.

 

7.           Sorgfaltspflichten des Kunden:

Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemässe, exakte, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person und seiner Ethereumadresse auf dem Bestellformular zu machen. Scenic Swisscoast GmbH schliesst für Verluste und Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ergeben, jegliche Haftung aus. Scenic Swisscoast GmbH behält sich vor, diese Angaben durch Rückruf oder ähnliche geeignete Massnahmen zu überprüfen und bei Missachtung unserer AGB einzelne Personen vom Verkauf auszuschliessen.

 

8.           Datenschutz:

Scenic Swisscoast GmbH ist berechtigt, die Anmeldedaten im Rahmen der Erfüllung der Vertragszwecke zu speichern, zu verändern oder zu übermitteln. Scenic Swisscoast GmbH weist den Kunden darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der Kunde willigt mit der Akzeptierung dieser AGB ein, dass die erhobenen Daten, insbesondere auch die Ethereumadresse, von Scenic Swisscoast GmbH verarbeitet und genutzt werden können. Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.

 

9.           Gewährleistung, Haftung:

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Nutzung des von Scenic Swisscoast GmbH zur Verfügung gestellten Dienstes auf eigene Gefahr erfolgt. Scenic Swisscoast GmbH haftet nicht im Falle höherer Gewalt, insbesondere bei Ausfall von Telefonleitungen oder Internetleitungen, Arbeitskampfmassnahmen, Hochwasser, behördlichen Massnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie oder sonstigen unabwendbaren Ereignissen. Dies gilt auch, wenn die vorstehenden Ereignisse bei einem Erfüllungsgehilfen der Scenic Swisscoast GmbH eintreten.

 

10.        Änderung des Angebotes:

Die Scenic Swisscoast GmbH behält sich vor, die angebotenen Dienste mit oder ohne Mitteilung an den Kunden zeitweilig oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen. Die Scenic Swisscoast GmbH haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Änderung, Unterbrechung oder Einstellung des Dienstes.

 

11.        Links:

Auf den Internetseiten von innovationfilmfestival.ch kann die Scenic Swisscoast GmbH Links zu anderen, fremden Internetseiten oder fremden Quellen erstellen. Die Scenic Swisscoast GmbH hat hinsichtlich dieser Internetseiten oder Quellen keine Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf Verfügbarkeit oder Inhalt. Aus diesem Grunde ist die Scenic Swisscoast GmbH für den Inhalt solcher Internetseiten oder Quellen nicht verantwortlich.

 

12.        Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:

Bei Streitfällen findet das schweizerische Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird Thun vereinbart.